Produkte
Für unsere Kunden aus allen Bereichen von Industrie, Gewerbe, Freien Berufen, Handwerk, Dienstleistungen und Vereinen/Stiftungen/Non-Profit-Organisationen bieten wir ein breites Spektrum an Produkten für jede Versicherungssituation.
Als Makler haben wir die Auswahl unter einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften. Bei der Feinabstimmung der Deckungskonzepte mit den Versicherern kommen unseren Kunden unsere guten Geschäftsbeziehungen mit den Gesellschaften zugute. Auch wenn Sie bei verschiedenen Gesellschaften versichert sind, haben Sie dennoch nur uns als Ihren Ansprechpartner.
Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenlos. Die Vergütung des Versicherungsmaklers wird aus der Prämie gezahlt, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
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Geschäftskunden
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Berufshaftpflichtversicherung
Mit der Berufshaftpflichtversicherung sichern sich freiberuflich Tätige wie Architekten, Beratende Ingenieure, Beratende Geologen, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Freiberufler wie Unternehmensberater oder Hebammen gegen Fehler aus deren beruflicher Tätigkeit ab. Bspw. sind bei Planungsbüros Personen- und Sach- und Vermögensschäden (sog. sonstige Schäden) im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung versichert. Die Besonderheit (im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung von ausführenden Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes) liegt in der Tatsache, dass die Schäden am Objekt mitversichert sind, die sich z.B. aus Planungs- und Überwachungsfehlern ergeben. Manchmal sind auch reine Vermögensschäden Inhalt der Berufshaftpflichtdeckung (z.B. bei Rechtsanwälten). Für Ärzte steht die Personenschadendeckung im Mittelpunkt. Bei den meisten Berufshaftpflichtversicherungen sind im Schadenfall Selbstbehalte von der Versicherten zu tragen. Häufig schreiben standesrechtliche Vorschriften (z.B. von zwangsverkammerten Berufen wie Architekten, Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten, Apothekern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern) zwingend das Vorhalten einer Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestdeckungssummen vor, ohne deren Nachweis durch Vorlage bei der Kammer der Beruf nicht ausgeübt werden darf. Dies dient zum Schutz des „Laien vor dem Experten“, der sich im Falle von Beratungs- oder Behandlungsfehlern auf eine finanzielle Kompensation des angerichteten Schadens durch die Berufshaftpflichtversicherung verlassen können soll. Ein direkter Anspruch eines Anspruchstellers gegen die Berufshaftpflichtversicherer besteht aber in keinem Fall. Die Berufshaftpflichtversicherung hat wie jede andere Haftpflichtversicherung zwei Funktionen: die der Abwehr unberechtigter Ansprüche und die der Begleichung von berechtigten Ansprüchen.
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Betriebliche Altersvorsorge
Aus ihrer betrieblichen Altersversorgung bekommen Arbeitnehmer bei Renteneintritt eine monatliche Rente oder wahlweise eine Kapitalabfindung – ergänzend zur gesetzlichen Rente. Jeder Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, einen Teil ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung zu investieren. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich selbst an der betrieblichen Altersversorgung seiner Mitarbeiter zu beteiligen. Viele Arbeitgeber übernehmen aber einen Teil der Vorsorgebeiträge. In vielen Branchen ist die Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersversorgung sogar in Tarifverträgen geregelt.
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Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Betriebsunternehmer, seinen Betriebsangehörigen sowie sonstigen versicherten Dritten Versicherungsschutz, wenn infolge der betrieblichen Tätigkeit Ansprüche in Form eines Personen- oder Sachschadens oder eines daraus resultierenden Vermögensschadens gegen ihn geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz umfasst die Leistung des Versicherers infolge berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche in Form des sog. passiven Rechtsschutzes
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D&O-Versicherung
Bei der D&O-Versicherung (Organ & Manager-Haftpflichtversicherung) handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Organe juristischer Personen. Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag, den das Unternehmen als Versicherungsnehmer für seine Mitarbeiter in Führungspositionen wie z.B. Gesellschafter, Geschäftsführer und Prokuristen abschließt. Die D&O-Versicherung schützt die Organmitglieder vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Versicherungsschutz besteht in Form von Deckung und Haftung. Bis zur vereinbarten Versicherungssumme sind die Abwehr unbegründeter Ansprüche und die Befriedigung begründeter Ansprüche versichert. Der „Manager“ haftet nicht nur für sein eigenes Verschulden, sondern im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung auch für die Fehler der anderen Organmitglieder. Deckung besteht für Schäden, die während der Versicherungsperiode verursacht werden, sofern die Anspruchstellung innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt - „claims-made-Prinzip“. Durch die sog. Rückwärtsversicherung können auch schon vorher verursachte Vermögensschäden im Versicherungsschutz integriert werden, wenn diese bis zum Vertragsabschluss nicht bekannt waren
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Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend (z. B. gegen Bedienungsfehler, Überspannungsschäden, Feuchtigkeitsschäden etc…) versichern. Mitversichert sind auch Datenträger, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind und Daten, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, d.h. das Betriebssystem ist mitversichert.
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Ertragsausfallversicherung
Die Ertragsausfallversicherung bietet Versicherungsschutz wenn der Betrieb infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Der Versicherer leistet infolge dessen für den dadurch entstehenden Ertragsausfallschaden. Davon umfasst sind die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn des versicherten Betriebes, der infolge der Betriebsunterbrechung oder –beeinträchtigung nicht erwirtschaftet werden kann.
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gewerbliche Kraftfahrzeugversicherung
Im Bereich der gewerblichen KFZ-Versicherung gibt es diverse Möglichkeiten den Fuhrpark einer juristischen Person zu versichern. In Abhängigkeit der Fuhrparkgröße und der gewerblichen Tätigkeit bieten die Versicherer Flotten- bzw. Rahmenverträge für die KFZ-Versicherung an. Dabei werden die Beiträge anhand von Stückbeiträgen ohne Schadenfreiheitsrabatte (SFR) und weiche Merkmale oder alternativ mittels Schadenfreiheitsrabatte und weiche Merkmale (Fahrzeugnutzer, nächtlicher Abstellplatz, Jahresfahrleistung etc.) kalkuliert. Den Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt der Versicherungsnehmer selbst. Die KFZ-Haftpflichtversicherung zählt zur gesetzlichen Pflichtversicherung und muss mindestens abgeschlossen werden, da ohne elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) keine Fahrzeugzulassung beim zuständigen Straßenverkehrsamt möglich ist. Zusätzlich hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Versicherungsumfang um den Schutzbrief, die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, einer Insassenunfallversicherung sowie dem Auslandsschutz zu erweitern. Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung bieten die deutschen Versicherungsunternehmen die Kaskoversicherung an. Dabei wird in Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Innerhalb der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sowie Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und Marderbiss. Die Vollkaskoversicherung umfasst die Ereignisse der Teilkaskoversicherung sowie Unfälle und Mut- oder böswilligen Handlungen / Beschädigungen Dritter. Bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen besteht die Option die sog. GAP-Deckung (GAP = englisch für Lücke) innerhalb der Kaskoversicherung abzuschließen. Die Zusatzdeckung schützt den Versicherungsnehmer bzw. Leasing- / Kreditnehmer vor den finanziellen Einbußen bei Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeuges, da die Differenz zwischen der Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag und der Leistung des Versicherers durch die GAP-Deckung getragen wird.
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Gruppenunfallversicherung
Eine Gruppenunfallversicherung ist eine freiwillige soziale Leistung eines Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Sie stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung dar, welche nur bei Arbeitsunfällen und bei Unfällen auf dem Weg vom oder zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz eintritt. Die Gruppenunfallversicherung ist flexibel gestaltbar und bietet Schutz rund um die Uhr, an jedem Ort der Welt, ob während der Arbeitszeit oder der Freizeitgestaltung. Mit einem Versicherungsvertrag wird eine Gruppe von mehreren Personen - zu denen auch der Arbeitgeber selbst oder im Unternehmen tätige Familienangehörige zählen können - versichert, eine Leistung erfolgt bei jedem messbaren Invaliditätsgrad. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt die Leistung der privaten Gruppenunfallversicherung als einmalige Kapitalzahlung. Zusätzlich können jedoch auch lebenslange Rentenzahlung, Krankenhaustagegeld, Todesfall- oder auch Übergangsleistungen vertraglich vereinbart werden. Die Gestaltung der Vertragsleistungen richtet sich nach den Bedürfnissen der jeweils zu versichernden Gruppe.
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KFZ-Rückrufkostenversicherung
Bei der KFZ-Rückrufkostenversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für KFZ-Teile-Zulieferer. Im Rahmen des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden versichert, die dadurch entsteht, dass auf Grund festgestellter, nach objektiven Tatsachen oder behördlicher Anordnung ein Rückruf von Kraftfahrzeugen zur Vermeidung von Personenschäden durchgeführt wurde. Der Versicherer leistet im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen sofern der Versicherungsnehmer in Anspruch genommen wurde. Dabei unterscheidet der Versicherer die Deckung in Form der Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und die Haftung in Form der Leistung bei berechtigten Ansprüchen.
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Maschinenversicherung
In der Maschinenversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten, betriebsfertigen fahrbaren bzw. beweglichen Maschinen sowie stationäre Maschinen vom Versicherungsschutz erfasst. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz die sogenannten „All-Risk-Deckung“ d.h., dass der Versicherungsschutz bis auf einige Einschränkungen jegliche unvorhersehbar schadenverursachende Gefahren einschließt.
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Produkthaftpflicht
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist. Diese Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten aber auch für Händler erforderlich. Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften; Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung; Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten; Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes; Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen. Keinen Versicherungsschutz bieten die Versicherer für Schäden am eigenen Produkt oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes.
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Rechtsschutzversicherung
In der Firmen-Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Eine Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderliche Leistungen im vereinbarten Umfang.
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Sachsubstanzversicherung
Bei der Geschäftsinhaltsversicherung handelt es sich um einen Sachversicherungsvertrag, der für das Inventar (Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter) inkl. Waren und Vorräte eines Betriebes Versicherungsschutz gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus sowie Leitungswasser, Sturm und Hagel und wahlweise erweiterte Elementarschäden gewährt. Auch dabei entstehende Kosten sind vom Versicherungsschutz umfasst. Im Rahmen der gewerblichen Sachversicherungen besteht die Möglichkeit eine Glasversicherung abzuschließen. Diese bezieht sich auf Glasflächen der gewerblich genutzten Räumlichkeiten, sowie Werbeflächen aus Glas oder wahlweise Kunststoff. Die gewerbliche Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Im Umfang des Versicherungsschutzes sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie wahlweise erweiterte Elementarschäden enthalten. Hierbei ist zu beachten, dass abhängig von der Nutzung des zu versichernden Gebäudes eine individuelle Risikoprüfung notwendig ist. Die jeweils genannten Gefahren der Geschäftsinhalts- und Gebäudeversicherung können allein oder in Kombination vereinbart werden.
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Transportversicherung
Die Transportversicherung umfasst als Oberbegriff Versicherungsschutz für die Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) und Transportwege (Frachtführerhaftung).
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Umweltschadenversicherung
Am 14.11.2007 ist in Deutschland das neue Umweltschadengesetz (USchadG) in Kraft getreten, welches rückwirkend eine verschärfte Haftung vorsieht, sowohl für alle Umweltschäden die seit dem 30.04.2007 verursacht wurden, als auch bei Gesundheitsgefahren durch kontaminierte eigene Grundstücke! Hiervon betroffen sind alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, Forst- und Landwirte, Körperschaften und auch Vereine als potentielle Verursacher. Alle Gewerbetreibenden ohne Ausnahme, haften von nun an nicht mehr nur für die Schädigung von natürlichen und juristischen Personen, also zivilrechtlich, sondern auch für Schäden an der Natur! Neu ist vor allem, dass nicht mehr der Staat bzw. Steuerzahler für derartige Schäden und die Sanierungskosten aufkommen muss, sondern alleinig der Verursacher - und zwar in unbegrenzter Höhe! Aufgrund der nun öffentlich-rechtlichen Natur der Ansprüche leisten nun weder Ihre gewohnte Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung incl. der standardisierten Umwelt-Basisdeckung oder Vermögensschadenhaftpflicht noch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an der Biodiversität. Somit besteht dringender Handlungsbedarf!
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Vermögenshaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden - in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden - zur Folge hat. Dies betrifft hauptsächlich Tätige aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden. Zielgruppen sind beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare.
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Vertrauensschadenversicherung
Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu gehören Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden.
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Privatkunden
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben. Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann. Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt. In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
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Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannte Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Wohngebäudeversicherung umwandelt. Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes.
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Feuer-Rohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung schützt gegen Brand, Blitzschlag und Explosion am entstehenden Haus und an den Baustoffen auf dem Baugrundstück. Kreditgeber machen in der Regel eine Brandversicherung zur Auflage. Die Brandversicherung schließt auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen ein. Darüber hinaus werden auch Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Mieteinnahmeverluste bei Wohngebäuden erstattet.
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Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z. B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden. Die Gebäudeversicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, das heißt an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich. Von einer ausreichenden Versicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, etwa Bestimmung durch Bausachverständigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes in Mark 1914.
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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (bei Privatkunden auch Heizöltank-Haftpflichtversicherung genannt) schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Inhaber eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
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Glasversicherung
Sie bietet für Gebäude- und Mobiliarverglasung Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Neben den reinen Sachschäden sind auch die dabei entstehenden Kosten wie zum Beispiel Aufräumkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel die Erneuerung von Glasmalereien und -verzierungen.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt den Haus- und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als Haus- und Grundstücksbesitzer bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten von einem Dritten wegen Personen- und/oder Sachschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
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Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden.
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Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist ein weit verbreitetes Vorsorgeprodukt und wird zum Vermögensaufbau bzw. zur privaten Altersvorsorge genutzt. Eine Kapitallebensversicherung besteht aus einer Todesfall-Risikoversicherung, die einen Begünstigen im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers finanziell absichert und einer kapitalbildenden Ansparversicherung, bei der nach Vertragsende eine Summe inklusive Zinsen und möglicher Überschüsse sowie Bewertungsreserven des Versicherungsunternehmens ausgezahlt wird. Die Kapitallebensversicherung bietet zwei Varianten. Zum einen wird die Form der klassischen Lebensversicherung angeboten, bei der die eingezahlten Beiträge in sehr sichere Kapitalanlagen verzinslich angespart werden. Daneben existiert die Form der fondgebunden Lebensversicherung, bei der die Spareinteile in Fonds investiert werden.
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Kraftfahrzeugversicherung
Im Bereich der KFZ-Versicherung gibt es bestimmt den Umfang des Versicherungsschutzes der Versicherungsnehmer selbst. Die KFZ-Haftpflichtversicherung zählt zur gesetzlichen Pflichtversicherung und muss mindestens abgeschlossen werden, da ohne elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) keine Fahrzeugzulassung beim zuständigen Straßenverkehrsamt möglich ist. Zusätzlich hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Versicherungsumfang um den Schutzbrief, die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, einer Insassenunfallversicherung sowie dem Auslandsschutz zu erweitern. Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung bieten die deutschen Versicherungsunternehmen die Kaskoversicherung an. Dabei wird in Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Innerhalb der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sowie Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und Marderbiss. Die Vollkaskoversicherung umfasst die Ereignisse der Teilkaskoversicherung sowie Unfälle und Mut- oder böswilligen Handlungen / Beschädigungen Dritter. Bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen besteht die Option die sog. GAP-Deckung (GAP = englisch für Lücke) innerhalb der Kaskoversicherung abzuschließen. Die Zusatzdeckung schützt den Versicherungsnehmer bzw. Leasing- / Kreditnehmer vor den finanziellen Einbußen bei Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeuges, da die Differenz zwischen der Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag und der Leistung des Versicherers durch die GAP-Deckung getragen wird.
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Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Tritt Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen auch die häusliche Pflege.
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Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung umfasst Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Versicherungsvertrag genannte Ereignisse. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlungen und sonst vereinbarte Leistungen und im Rahmen der Krankenhaustagegeld-Versicherung bei stationären Heilbehandlungen ein Krankenhaus-Tagegeld. Die private Krankenversicherung umfasst Leistungen im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich.
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Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, indem die Schadenersatzansprüche befriedigt oder unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden (Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung).
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Rechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz besteht wahlweise im privaten und beruflichen Bereich sowie im Bereich der Teilnahme am Straßenverkehr für den Versicherungsnehmer und seines ehelichen, eingetragenen oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden sonstigen Ehepartners, soweit dieser am Wohnsitz des Versicherungsnehmer amtlich gemeldet ist. Auch minderjährige und unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder sind bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben mitversichert. Eine Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderliche Leistungen im vereinbarten Umfang.
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Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung wird als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. als Altersabsicherung für selbstständige Personen genutzt. Ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung ist ein Abschluss als fondgebundene bzw. klassische Versicherung möglich. Auch bei der Rentenversicherung ist die Auszahlung von Prämienanteilen bei Ableben des Versicherungsnehmers an Hinterbliebene möglich. In Form einer Sofortrente wird die Rente nach Zahlung eines Einmalbeitrages unmittelbar ausgezahlt. Bei der aufgeschobenen Rente wird die Rente nach Beendigung der Prämienzahlung bzw. am Ende einer vereinbarten Aufschubzeit ausgezahlt.
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Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
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